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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EMQ B.V. (April 2021)

Artikel 1 – Definitionen

In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

  • Verbraucher: jede natürliche Person, die zu Zwecken außerhalb ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt;
  • EMQ: EMQ B.V., wie in Artikel 2 näher definiert;
  • Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag: jeder Vertrag zwischen EMQ und dem Verbraucher, der an einem anderen Ort als den Verkaufsräumen von EMQ oder im Wege der Fernkommunikation unmittelbar nach der persönlichen und individuellen Ansprache des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der nicht der Verkaufsraum des Händlers ist;
  • Sonderanfertigungen: Die von EMQ hergestellten Produkte sind Sonderanfertigungen und werden auf der Grundlage von Verbraucherspezifikationen hergestellt, die nicht vorgefertigt sind und auf der individuellen Auswahl und/oder Entscheidung des Verbrauchers beruhen;
  • dauerhafter Datenträger: jedes Gerät – einschließlich E-Mail -, das es dem Verbraucher oder dem Gewerbetreibenden ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie für eine künftige Verwendung während eines dem Zweck der Informationen angemessenen Zeitraums zugänglich sind, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht;
  • Bedenkzeit: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher den Kauf außerhalb von Geschäftsräumen widerrufen kann. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher den gekauften Artikel erhält;
  • Widerruf: die Möglichkeit des Verbrauchers, den Vertrag innerhalb der Bedenkzeit aufzulösen.

Artikel 2 – Über EMQ

EMQ B.V. befindet sich in der Abberdaan 10, 1046 AA Amsterdam (auch Besuchsadresse). Telefonnummer: 020 – 411 0456. Verfügbar von Dienstag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr. E-Mail Adresse: info@emq.nl. Handelsregisternummer 71107479, Umsatzsteueridentifikationsnummer: NL858582454B01.

Artikel 3 – Anwendbarkeit

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von EMQ und jeden Vertrag, der zwischen EMQ und Verbrauchern geschlossen wird.
  2. Spätestens vor oder bei Vertragsabschluss werden dem Verbraucher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.
  3. Wird der Vertrag außerhalb des Verkaufsgebiets geschlossen, kann der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Verbrauchers ungeachtet des vorstehenden Absatzes und vor Vertragsabschluss dem Verbraucher auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass er für den Verbraucher leicht zugänglich ist und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert wird.

Artikel 4 – das Angebot

  1. Beim Abschluss eines Vertrags außerhalb von Geschäftsräumen wird das Produktangebot unter Angabe der relevanten Informationen unterbreitet, wie z.B. der Dauer des Angebots, der Bedingungen, unter denen das Angebot unterbreitet wird, sowie solcher Informationen, die dem Verbraucher die mit der Annahme des Angebots verbundenen Rechte und Pflichten deutlich machen, den Gesamtpreis des Produkts einschließlich Steuern, etwaige Lieferkosten, die Art der Zahlung, etwaige Kosten für die Kommunikation mit EMQ im Fernabsatz, die Art und Weise des Zustandekommens des Vertrags, die Lieferung, die Ausführung, die Art und Weise, wie EMQ mit Reklamationen umgeht und ob ein Widerrufsrecht besteht oder nicht.
  2. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Verbraucher eine angemessene Bewertung des Angebots zu ermöglichen. Falls EMQ Bilder verwendet, sind diese eine getreue Darstellung der angebotenen Produkte. Offensichtliche Irrtümer oder offensichtliche Fehler im Angebot binden EMQ nicht.

Artikel 5 – Vereinbarung

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 4 kommt der Vertrag zustande, wenn der Verbraucher das Angebot annimmt und die darin festgelegten Bedingungen erfüllt.
  2. Die Bestätigung des Vertrags außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, wird EMQ den Erhalt der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.
  3. Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, trifft EMQ geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die elektronische Übermittlung der Daten zu sichern. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird EMQ so weit wie möglich geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
  4. Wenn der Verbraucher den Vertrag storniert, muss er EMQ den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzen.

Artikel 6 – Widerruf

  1. Beim Kauf von Produkten außerhalb des Verkaufsgebiets hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung des Produkts aufzulösen. Verbraucher haben nur dann ein Widerrufsrecht, wenn die betreffenden Produkte vollständig, unbeschädigt und unbenutzt sind und in der Originalverpackung gemäß den angemessenen Anweisungen von EMQ zurückgegeben werden. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, gehen die Kosten für die Rücksendung zu Lasten des Verbrauchers.
  2. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht gemäß Absatz 1 Gebrauch, hat er nach dem Widerruf 14 Tage Zeit, das betreffende Produkt an EMQ zurückzusenden. Wenn der Verbraucher nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf von der Möglichkeit Gebrauch macht, das betreffende Produkt zurückzusenden, erlischt der Widerruf sowie das Rücktrittsrecht des Verbrauchers, wodurch der Vertrag als unbeschadet gültig bleibt.
  3. Jede Beschädigung oder jeder Verlust von zurückgesandten Artikeln während des Rücktransports liegt in der Verantwortung und auf Rechnung des Verbrauchers.
  4. Wenn der Verbraucher einen Betrag gezahlt hat, erstattet EMQ dem Verbraucher diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem das Produkt in einwandfreiem Zustand an EMQ zurückgegeben wurde.
  5. Wenn es sich bei dem Produkt um eine Sonderanfertigung handelt, steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu. Unter Personalisierung versteht EMQ ein Produkt, das nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt wird, nicht vorgefertigt ist und auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt wird oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt ist. EMQ hat die Verbraucher bei der Unterbreitung des Angebots oder rechtzeitig vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen.
  6. Beim Kauf von Produkten innerhalb des Verkaufsgebiets hat der Verbraucher kein Widerrufsrecht.

 

Artikel 7 – Einhaltung und Garantie

  1. EMQ garantiert, dass das gelieferte Produkt der Vereinbarung und den Spezifikationen des Angebots entspricht. EMQ gewährleistet, dass das Produkt die Eigenschaften besitzt, die unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der Höhe des Preises, für die gewöhnliche Verwendung erforderlich sind, sowie für die besondere Verwendung, sofern diese vereinbart wurde.
  2. EMQ übernimmt keine Garantie für die Unbedenklichkeit des Produkts, wenn der Verbraucher die von EMQ gegebenen Anweisungen oder Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgt.
  3. Eine von EMQ als Garantie angebotene Regelung beeinträchtigt nicht die Rechte und Ansprüche, die Verbraucher nach dem Gesetz im Hinblick auf eine zurechenbare Nichterfüllung der Verpflichtungen von EMQ geltend machen können.
  4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, garantiert EMQ für das gelieferte neue EMQ-E-Bike: drei Jahre für den Rahmen, zwei Jahre für die Vordergabel, zwei Jahre für das Antriebssystem, zwei Jahre für den Akku, zwei Jahre für die Lenkersteuerung, zwei Jahre für alle anderen Teile, ausgenommen alle Verschleißteile. Die vorgenannten Fristen beginnen am Tag der Lieferung, es sei denn, die Art der Lieferung schreibt etwas anderes vor oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
  5. Der Garantieanspruch gilt nicht für Mängel, die durch: (i) normale Abnutzung und Verschleiß; (ii) das Versäumnis des Verbrauchers, eine rechtzeitige, ordnungsgemäße und regelmäßige Wartung gemäß den Wartungsanweisungen in Artikel 11 (Wartung und mögliches Erlöschen der Garantie) (ausreichend) sicherzustellen; (iii) Schäden, die durch scharfe Gegenstände, Haustiere und andere Gegenstände verursacht werden, die nicht dem normalen Gebrauch durch Personen entsprechen; (iv) Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen durchgeführt werden, die nicht (schriftlich) von EMQ dazu ermächtigt wurden; (v) eine höhere Last als die maximal zulässige Last von 100k; (vi) Verstellen des Sattels und/oder des Vorbaus über die angegebene maximale Höhe hinaus; (vii) das EMQ-E-Bike nicht zwischenzeitlich aufzuladen, wenn es gelagert wird, und zwar mindestens einmal alle drei Monate; (viii) die Batterie vollständig entladen zu lassen.
  6. Wird ein Service in Anspruch genommen, der nicht unter die in den vorhergehenden Absätzen beschriebenen Garantiebedingungen fällt, werden die Kosten dafür dem Verbraucher zu einem Stundensatz von € 60,00 pro Stunde in Rechnung gestellt, der sich um die Material- und Anfahrtskosten von € 60,00 pro Fahrt erhöht, mit einem Ausgangssatz von € 15,00. Bei Inanspruchnahme des Dienstes auf den Watteninseln sind die Kosten für den Anruf vom Festland aus – die in jedem Fall die Kosten für die Überfahrt zu und von den Watteninseln umfassen – vom Verbraucher zu tragen.
  7. EMQ haftet niemals für indirekte und/oder Folgeschäden.

Artikel 8 – Zahlung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung spätestens bei Lieferung des Produkts. EMQ kann vom Verbraucher eine Vorauszahlung von bis zu 50% des vereinbarten Preises verlangen.
  2. Wenn der Verbraucher seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt, wird EMQ den Verbraucher auffordern, seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nachzukommen. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von vierzehn Tagen schuldet der Verbraucher vertragliche Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder – falls der gesetzliche Zinssatz höher ist – den gesetzlichen Zinssatz auf den noch geschuldeten Betrag, und EMQ ist berechtigt, die ihr entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 9 – Lieferung

  1. Die von EMQ angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte. Eine angegebene Lieferfrist stellt keine fatale Frist im Sinne von Artikel 6:83 sub a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar, sofern diese Frist 120 Tage ab Vertragsabschluss nicht überschreitet. Wenn sich die Lieferung verzögert oder nur teilweise ausgeführt werden kann, wird der Verbraucher innerhalb von 30 Tagen benachrichtigt.
  2. EMQ wird bei der Entgegennahme und Ausführung der Bestellung von Produkten die größtmögliche Sorgfalt walten lassen.
  3. Der Ort der Lieferung ist die Adresse, die der Verbraucher EMQ mitgeteilt hat.
  4. Wenn die Lieferung eines gekauften Produkts nicht möglich ist, wird EMQ sich bemühen, ein Ersatzprodukt zu liefern. Spätestens bei der Lieferung wird dem Verbraucher klar und verständlich mitgeteilt, dass es sich um ein Ersatzprodukt handelt.
  5. EMQ liefert nur auf dem niederländischen Festland. Eine Lieferung auf die Watteninseln ist möglich, sofern die Kosten für die Überfahrt zu und von den Watteninseln vom Verbraucher erstattet werden.

Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von EMQ gelieferten Produkte bleiben das Eigentum von EMQ, bis der Verbraucher alle seine Forderungen aus dem Vertrag vollständig beglichen hat.
  2. Der Artikel geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf das Risiko des Käufers über. Im Falle des Untergangs oder der Verschlechterung der gelieferten Ware aufgrund einer Ursache, die nicht dem Verkäufer zuzuschreiben ist, bleibt der Verbraucher in vollem Umfang für den Kaufpreis haftbar.
  3. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Verbraucher übergegangen ist, kann und darf der Verbraucher die Produkte nicht verpfänden oder andere Sicherungsrechte an diesen Gegenständen begründen.

Artikel 11 – Wartung und mögliches Erlöschen der Garantie

  1. Um die Lebensdauer der (Teile des) EMQ-E-Bikes angemessen zu gewährleisten und unsachgemäßen Verschleiß zu vermeiden, ist es erforderlich, dass das EMQ-E-Bike rechtzeitig, korrekt und regelmäßig gewartet wird.
  2. Die Erstwartung ist sehr wichtig für die Lebensdauer Ihres EMQ-E-Bikes. Die erste Wartung sollte nach 300 gefahrenen Kilometern erfolgen, wie vom ODO-Zähler auf dem Display des E-Bikes angezeigt, und spätestens vor 350 gefahrenen Kilometern, oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung des EMQ-E-Bikes, je nachdem, was zuerst eintritt. Wenn diese erste Wartung nicht rechtzeitig durchgeführt wird, erlischt der Garantieanspruch gemäß Artikel 7 (Konformität und Garantie) vollständig.
  3. Nach der ersten Wartung gemäß Absatz 2 sollte der Verbraucher das EMQ-E-Bike immer nach jeweils 1.000 gefahrenen Kilometern, mindestens jedoch einmal pro Jahr, zur Wartung vorführen, die auf Kosten des Verbrauchers erfolgt, und dies auch nachweisen können. Bei EMQ gebuchte Wartungsaufträge werden automatisch im System registriert. Lässt der Verbraucher die Wartung bei einem anderen Unternehmen durchführen? Kein Problem, aber Sie müssen dafür Rechnungen vorlegen können. Das bedeutet, dass spätestens zu folgenden Zeitpunkten ein neuer Service durchgeführt werden muss: nach 1.300 gefahrenen Kilometern, dann nach 2.300 gefahrenen Kilometern, nach 3.300 gefahrenen Kilometern usw. sowie spätestens 18 Monate nach dem Kauf, spätestens 30 Monate nach dem Kauf, spätestens 42 Monate nach dem Kauf usw. Wird einer der oben genannten aufeinanderfolgenden Service-Intervalle nicht innerhalb der angegebenen Zeiträume durchgeführt, erlischt der Garantieanspruch gemäß Artikel 7 (Konformität und Garantie) vollständig.
  4. Für den Fall, dass der Verbraucher ein EMQ-E-Bike zur Wartung, Instandhaltung oder Reparatur an EMQ übergeben hat, steht EMQ ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zu, solange der Verbraucher nicht alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber EMQ erfüllt hat.

 

Artikel 12 – Reklamationen und Beschwerdeverfahren

  1. Beschwerden über die Erfüllung des Vertrags sollten innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und klar beschrieben bei EMQ eingereicht werden. Verbraucher können sich nicht darauf berufen, dass die gelieferte Ware nicht vertragsgemäß ist, wenn sie diese Untersuchung nicht durchführen oder EMQ nicht innerhalb einer angemessenen Frist über die Mängel informieren.
  2. Im Falle einer rechtzeitigen Beschwerde muss der Verbraucher EMQ die Möglichkeit geben, die Begründetheit der Beschwerde zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Im Falle einer berechtigten Reklamation gewährt der Verbraucher EMQ eine angemessene Frist, um das gelieferte Produkt zu reparieren oder zu ersetzen.

Artikel 13 – Rechtsstreitigkeiten

  1. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Amsterdam entschieden.

Artikel 14 – Schlussbestimmungen

  1. EMQ ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
  2. Änderungen an diesen Bedingungen werden erst wirksam, nachdem sie in geeigneter Weise veröffentlicht wurden.